FREIE PLÄTZE / WARTELISTE:

Kosten

Die Kosten der Kinderbetreuung


Zuschuss des Jugendamtes 


Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes gefördert. Dieser Zuschuss ist einkommensunabhängig.


Für Kinder von 1-3 Jahren werden bis zu 35 Std/Monat ohne Begründung genehmigt. Wer mehr als 35 Std benötigt, muss einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. 


Pro Betreuungsstunde bezahlen die Eltern an mich einen Eigenanteil von € 2,50 und einen Anteil ans Jugendamt.


Kostenbeitragstabelle in der Kindertagespflege im Landkreis Esslingen ab 01.01.2024

Kostenbeitrag je Betreuungsstunde:


Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 2,67 €

Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 2,08 €

Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 1,40 €

Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren 0,47 €


Berechnungsbeispiel zum Kostenbeitrag:

Ein Kind aus einer Familie mit insgesamt 2 Kindern (unter 18 Jahren) wird durch eine

Tagespflegeperson 6 Stunden an 5 Tagen in der Woche betreut.


Der Kostenbeitrag der Eltern an den Landkreis beträgt:

30 Stunden/Woche x 2,08 €/Betreuungsstunde x 4,3 Wochen/Monat = 268 €


Was ist in den Betreuungskosten enthalten? 

 

Mit diesem Eigenanteil an mich, sind Kosten für Lebensmittel, haushaltsübliche Gebrauchsartikel, Bastelmaterial und immer wieder neues Spielzeug abgedeckt.



Zuschüsse durch den Arbeitgeber

Nach §3 Nr. 33 Einkommenssteuergesetz sind Leistungen, die ein Arbeitgeber zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder seiner Arbeitnehmer erbringt, steuerfrei.

Zusammenfassend müssen hierfür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

- der Arbeitgeber zahlt den Betrag zweckgebunden entweder direkt an die Tagesmutter oder mit dem Lohn/Gehalt an Sie als Arbeitnehmer (kann auch der Ehemann bekommen)

 

- die Betreuung darf nicht bei den Eltern zuhause stattfinden.

 

Für den Arbeitgeber sind diese Kosten als Betriebskosten voll abzugsfähig

(Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart)



Freihaltepauschale

 

Für die Freihaltung des Betreuungsplatzes erhalte ich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Betreuungsvertrags von den Eltern eine Freihaltepauschale in Höhe von € 500,-. Wird der Betreuungsplatz von den Eltern nicht in Anspruch genommen, wird die Freihaltepauschale von mir einbehalten. Wird die Betreuung ordnungsgemäß angetreten, so erhalten die Eltern die Freihaltepauschale bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses wieder zurück.

 

Durch diese Pauschale wird sicher gestellt:

 

  • das ich als Kindertagespflegeperson den Platz tatsächlich bis zum Betreuungsbeginn frei halte
  • und dass das Tageskind auch sicher zur Betreuung zu mir gegeben wird